Bei einer Geschwindigkeit von 96 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Willich, auf der A 44, km 71,900, Aachen
nicht eingehalten. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen übersandte Zeugenfragebogen
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