Bei einer Geschwindigkeit von 152 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76.00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Windorf, A 3, FR Passau, Abschnitt 1340, km 3.050 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 27,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Video, Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung zur Ordnungswidrigkeit
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