Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Witten, auf der Stockumer Str., vor Haus Nr. 60-62 ggü. Altenheim, in Fahrtrichtung Stockum die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-TraffiStar S 350 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 66 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Witten übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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