Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Wörth, Gem. Wörth, auf der BAB 65, in Höhe km 159.018, FR Karlsruhe um 15 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde mit Erhebung von 40,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 75 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto .
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Anhörung
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