Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 15.04.2016 in Zwickau, auf der Heinrich-Braun-Straße, i. H. HG 97,  Fahrtrichtung Werdauer Straße mit 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Footo

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Zwickau übersandt.

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