In Leipzig, Ludwig-Erhard-Straße, zw. Dresdner Straße / Kreuzstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.11.2015 um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät: SpeedoPhot RADAR 66 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle : Zentrale Bußgeldstelle Leipzig

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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