Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 20.11.2015 in Hannover, Mecklenheidestraße, Richtung Srehlinger Straße innerhalb geschlossener Ortschaften wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit 75 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit TRAFFIPHOT, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Hannover übersandt.
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