Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, recht Spur, stadteinwärts um 10 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 60 km/h. Beweismittel: Induktionschleifenmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandte Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung
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