Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Tangermünde, auf der L 30, Grobleben, in Richtung B 189 um 32 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 82 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Vordruck Anhörung
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