Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12347, Berlin, NK, BAB Tunnel / OT Britz Süd, Ri. BAB A 113, SK32 A mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandt.

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