Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 10 km/h wurde in Radebeul, auf der Friedhofstraße, FIST, Nr 103/(1, Kötschenbroader Straße, bei zulässigen 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: LEIVTEC XV3 ergab 44 km/h, Verwarnungsgeld: 15,00 €

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Radebeul übersandte Schriftliche Verwarnung

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