Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Esslingen, auf der B 10, Weil/Brühl Rtg. Stuttgart Esslingen um 7 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 10,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 67 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Esslingen übersandte Verwarnung/ Anhörung

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