Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, auf der Kapellenstraße, Rtg. Durlacher Tor um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeld von 80,00 € erhoben. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid

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