In 03253 Schönborn, auf der Kreuzstraße, 18/19, Ri. Straße der Jugend wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 10.11.2015 um 39 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 69 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Elbe-Elster
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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