In 13505, Berlin, Rd, auf der Sandhauser Str. 59, Ri. Falkenplatz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ergab 41 km/h mit Foto, bei zulässigen 20 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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