In 42799, Leichlingen, Solinger Straße, Fahrtrichtung Herscheid wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 mit Foto ergab 59 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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