In 61479, Schloßborn, L 3319, Königsteiner Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung im Bußgeldverfahrern

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