In 74523 Schwäbisch Hall, auf der Unterlimpurger Straße, i.H. H.-Nr. 39, Richtung Crailsheimer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Schwäbisch Hall übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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