In 83250, Marquartstein, auf der Staudacher Straße, ggü. Hs.-Nr, 6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 10 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Frontfoto ergab 22 km/h, bei zulässigen 10 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Formular Zeugenbefragung
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