In 84543, Winhöring, AÖ 3, Törringstraße, Höhe Haus-Nr. 20 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Foto ergab 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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