In 88690, Mühlhofen, Hauptstraße, L 201 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Enforcement Trailer ergab 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Bodenseekreis übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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