In Bad Honnef, Rottbitzer Straße, Höhe Haus Nr. 14 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 80 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren
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