In Bremen, Ehlersdamm, FR Osterholzer Heerstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit ES ES3.0 mit Frontfoto ergab 56 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3, Abs. 3, § § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Zeugenfragebogen

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