In Bremen, Stresemannstraße, FR auswärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 mit Frontfoto ergab 52 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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