In Chemnitz, Augustusburger Straße 369 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung / Fahrerfeststellung

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