In Espenhain, auf der B 85, stationäre Messanlage, Fahrtrichtung Borna wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften  um
20 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 70 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leipzig

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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