In Espenhain, auf der B 95, stationäre Messanlage, Fahrtrichtung Borna wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
44 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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