In Fuldatal, OT Wahnhausen, B 3, Bereich Fußgängerüberweg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h überschritten. Die Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Foto ergab 59 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Vellmar übersandte Verwarnung mit Erhebung von 30,00 € Verwarnungsgeld

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