In Großenhain, Radeburger Str. i.H. Hsnr. 150, Rtg. OT Foldern wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Großenhain übersandte Schriftliche Verwarnung mit 15,00 € Verwarnungsgeld

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