In Hagenow, auf der Fritz-Reuter-Straße, Höhe Haus Nr. 14, Richtung Bahnhofstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät Speedophot RADAR ergab 51 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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