Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Hamburg, auf der Stresemannstraße, 70, stadteinwärts um 8 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit Foto 38 km/h. Verwarnungsgeld von 15,00 € wurde erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Schriftliche Verwarnung
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