In Hamburg, Sülldorfer Landstraße 310, i.R. Sülldorfer Kirchenweg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 75 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:  übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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