In Hamburg, Tinsdaler Kirchweg HNR 230, i.R. Wittenberger Str. wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 56 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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