In Hamm, Werler Straße, FR Werl, Hausnr. 402 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
21 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Foto ergab 81 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Vordruck Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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