In Hartmannsdorf – Reichenau, Kirchweg 82 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 47 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Bußgeld: 80,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
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