In Hoyerswerda, auf der Dresdener Straße, Höhe Nr. 12 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 45 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeldangebot von 25,00 € wurde übersandt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hoyerswerda

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