In Jena, Stadtrodaer Straße, Fahrtrichtung Ortsausgang, Höhe Seidel PP/330 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 17.05.2016 um 19 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 69 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Messgerät TRAFFISTAR S330. Verwarnungsgeld von 35,00 € wurde erhoben

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Jena

Verletzte Vorschriften:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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Gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts in Leverkusen, Burscheider Straße verstoßen