In Karlsruhe, Eckenerstraße vor Haus Nr. 25, Rtg. Zentrum  wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um
22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Aktenführende Dienststelle : Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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