In Kirchheim, Ortsteil Heddersdorf, auf der B 454, Heddesdorfer Straße, in Höhe Nr. 17, Richtung Kirchheim wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 72 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4  BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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