In Köln, Innere Kanalstraße, Höhe Lentstraße, FR Zoobrücke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit VDS M5 stat. RAD2 ergab 77 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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