Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 23.02.2016 auf der Dorfstraße, Höhe 20 a, in Krewelin, L 21, in FR Zehdenick um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed ergab 84 km/h. Beweisfoto liegt vor
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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