In Ludwigshafen, B44, Hochstraße Nord, H. Einfahrt Rathauscenter, Rtg. A 650 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan M1 HP ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h. 15,00 € Verwarnungsgeld erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Verwarnung
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