In Ludwigshafen, Bruchwiesenstraße, gg. FH Wirtschaft, Rtg. Raschingstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 40 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab 90 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Ludwigshafen übersandte Zeugenfragebogen.
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