In München, Schlierseestraße, südlich Warngauer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 16.10.2015 um 7 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 57 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage- mobil – PoiScanSpeed

Aktenführende Dienststelle : Bußgeldstelle Straubing

Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

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