In München, Ichostraße, GGÜ 2, stadteinwärts wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Die Lasermessung mit Frontfoto ergab 46 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle München übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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