Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 15.02.2016 in Ohof-Nord, B 214, Abschnitt 870, km 3,6, FR Baunschweig um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h begangen. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät:TRAFFIPHOT stationär 77 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landkreis Gifhorn übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
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