In Parchim 02, auf der B 191, Abs. 180, km 10,440, in Ri. Ludwigslust wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um
34 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 84 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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