Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 27.11.2015 in Riedstedt-Leeheim, Geinsheimer Straße, Höhe Westring, FR Geinsheim um 30 km/h, bei zulässigen50 km/h festgestellt.Die Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessung ergab 80 km/h. Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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