Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 13.05.2016 in Rostock, Rövershagener Chaussee, L 22, um 8 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 58 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hansestadt Rostock
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