In Schwerin, auf der Pampower Straße, ggü. HNR. 1-3 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Foto ergab 82 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Anhörung des Betroffenen
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